FONDSPOLICEN UND DEREN KOSTEN - LESEN IM KAFFEESATZ
Der jüngst von der Stiftung Warentest angestellte Vergleich von fondsgebundenen Rentenversicherungen (Finanztest) hat bei einigen Anbietern und auch bei Versicherungsmaklern und Finanzberatern für viel Wirbel gesorgt. Denn die Warentester maßen den Kosten besonders hohe Bedeutung bei. Ohne auf das Ergebnis des Vergleichs Bezug zu nehmen, hat das Kölner infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH jetzt auf die grundsätzliche Problematik des Vergleichs von Kosten bei Fondspolicen hingewiesen. Nicht nur, dass die einzelnen Anbieter ganz unterschiedliche Kostenstrukturen praktizieren, sie haben auch unterschiedliche Bezugsgrößen bei den zugrunde liegenden Fondsguthaben. Je nachdem, ob der Kurs am Monatsanfang, am Monatsende oder der mittlere Kurs gewählt wird. Es sei schon „sehr bewundernswert, wenn es vereinzelte Analysten gibt, die sich zutrauen, Kosten-Kennziffern bis auf die Nachkommastelle genau berechnen zu können“, moniert infinma. Kunden und Makler sollten sich bewusst sein, „dass noch so exakte Zahlenangaben oft nicht mehr darstellen als Kaffeesatzleserei“. Zudem werde die Kostenproblematik völlig überschätzt. Viel wichtiger sei der Faktor Zeit. Bei 15 Jahren Laufzeit reiche bei doppelter Kostenbelastung schon ein um 1,0 Prozent höherer Zinssatz nach Berechnungen von infinma aus, um am Ende eine höhere Leistung für den Kunden generieren zu können. Fazit: Der Vergleich von Kosten bei Fondspolicen ist ein schwieriges Unterfangen. Wichtiger für Kunden und Vermittler: Informationen über die Qualität der Fonds. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass häufig die auf den ersten Blick „teuer“ aussehenden Fonds die besseren Anlageergebnisse erzielt haben.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG IST SO TEUER WIE NIE ZUVOR
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichen im laufenden Jahr 2008 einen neuen Höchststand. Experten des Berliner Dienstes für Gesellschaftspolitik zufolge sei es derzeit bei durchschnittlichen Beitragssätzen von 14,5 % plus 0,9 % Sonderbeitrag für Arbeitnehmer so teuer wie nie, gesetzlich krankenversichert zu sein. Entsprechend hoch fällt dadurch das Sparpotenzial bei einem Wechsel der Krankenkasse oder bei einem Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV) aus.
PFLEGEVERSICHERUNGEN - WENN IM PFLEGEFALL DAS GELD KNAPP WIRD
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur das allernötigste ab. Bei den meisten Versicherten bleibt eine Finanzierungslücke. Eine private Pflege-Zusatzversicherung mindert die finanziellen Risiken. Dann müssen sich auch die Angehörigen keine Sorgen machen.
Das Thema Pflege wird derzeit heftig diskutiert. Die Große Koalition streitet um die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Bürger sind schockiert über die Missstände in Pflegeheimen, die ein Bericht des Medizinischen Dienstes jüngst entlarvt hat. Ein guter Anlass, um sich auch privat mit dem möglichen Ernstfall Pflege zu beschäftigen und rechtzeitig vorzusorgen. Laut Prognosen des Statistischen Bundesamts wächst die Zahl der Pflegebedürftigen von heute etwa zwei Millionen bis zum Jahr 2030 auf über drei Millionen an. Die meisten Menschen verlassen sich dabei auf die gesetzliche Pflegeversicherung, nicht einmal eine Million Bundesbürger hat zusätzlich privat vorgesorgt. Dabei war die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur als Teilkasko-Schutz gedacht, der das Allernötigste abdeckt. „Bei den allermeisten bleibt eine Finanzierungslücke bestehen“, warnt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV).
Ein Rechenbeispiel: Ein Heimplatz in Deutschland für einen Patienten der Pflegestufe III – also einen Schwerstpflegebedürftigen, der rund um die Uhr betreut werden muss – kostet je nach Bundesland und Heim zwischen 2800 und 3500 Euro monatlich. Die Pflichtversicherung zahlt jedoch maximal 1432 Euro und das auch nur für die Pflegeleistung, für Unterkunft und Verpflegung muss der Patient selbst aufkommen. Da die statistische Durchschnittsrente bei 1000 Euro liegt, haben die meisten Pflegebedürftigen ein Problem. „Der Sozialversicherungsträger springt nur dann für die Finanzlücke ein, wenn Bedürftigkeit besteht“, weiß Versicherungsexperte Rudnik. Andernfalls holt sich der Staat das Geld von den nahen Angehörigen zurück. Die haften laut Bürgerlichem Gesetzbuch für den Unterhalt ihrer Eltern. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre zeigt aber: Das Kind muss keine Einschnitte seines Lebensstandards akzeptieren, um den Unterhalt der Eltern finanzieren zu können. Besser ist jedoch, die Finanzierungslücke gar nicht erst entstehen zu lassen und privat vorzusorgen. Eine Pflegezusatzversicherung springt dann im Ernstfall ein. Es gibt drei Arten, sich für den Pflegefall finanziell zu wappnen: Die Pflegetagegeld-, die Pflegekosten- und die Pflegerenten-Police.
Pflegetagegeldversicherung ist unkompliziert
Bei der Pflegetagegeldversicherung bekommt der Patient im Pflegefall das Geld ausgezahlt – beispielsweise 50 Euro pro Tag – und kann darüber frei verfügen. Großer Vorteil: „Der Patient kann übriges Geld sparen oder anderweitig verwenden“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Übersteigen hingegen die tatsächlichen Pflegeausgaben die Versicherungssumme, ist der Patient mit der Pflegekosten-Police besser dran. Hier zahlt die Assekuranz immer die Restkosten zum gesetzlichen Zuschuss. Das Problem: Die Kosten müssen nachgewiesen und belegt werden, was die Abwicklung relativ aufwendig macht. „Letztendlich ist es Geschmackssache, ob man lieber frei über das Geld verfügen möchte oder nicht“, meint Versicherungsexpertin Weidenbach. Beide Varianten der privaten Vorsorge seien empfehlenswert. Von der Pflegerenten-Police hingegen raten Finanzexperten dringend ab. „Die Kombination mit einem Sparvertrag ist extrem ungünstig und intransparent“, sagt BdV-Mann Rudnik. Man wisse bei diesen Produkten nie genau, was im Versorgungsfall tatsächlich für den Patienten herausspringt.
Pflegestufen unbedingt beachten
Wer sich für eine private Pflegezusatzversicherung entscheidet, steht nun vor einer Fülle von Angeboten. Die Tarife der Versicherer schwanken extrem bei Preis und Leistung. Generell gilt laut Rudnik: „Gute Konditionen sind wichtiger als eine günstige Prämie.“ Dennoch gibt einige Besonderheiten zu bedenken. „Der Kunde sollte immer genau darauf achten, ob der Anbieter bereits ab Pflegestufe I einspringt oder ob er erst ab Pflegestufe II finanzielle Unterstützung zu erwarten hat“, sagt der Versicherungsexperte. „Zudem ist wichtig, wer über die Pflegestufe entscheidet“, sagt Rudnik. Individuelle Bewertungssysteme einzelner Assekuranzen entscheiden meist zum Nachteil der Kunden. Wer es sich leisten kann, sollte die private Pflege-Police zudem möglichst schon in jungen Jahren abschließen. „Je älter man ist, desto schwieriger ist es eine solche Police zu bekommen“, warnt Versicherungsexperte Rudnik. Auf keinen Fall sollte man jedoch bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben machen. „Das rächt sich im Ernstfall“, so Rudnik.
Ein früher Abschluss lohnt sich auch finanziell. Eine Pflegetage-Geld-Police ist für einen 30-Jährigen Mann schon ab fünf Euro im Monat zu haben (siehe Tabelle). Allerdings zahlen die Assekuranzen bei solch günstigen Tarifen meist erst ab Pflegestufe III den vollen Betrag.
LUFTNUMMER DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN
Gesetzliche Krankenkassen versprechen gerne viel, halten aber nur wenig. Aktuelles Beispiel: begehrte alternative Heilmethoden.
Die Frage war einfach. Bewusst einfach. So einfach, dass sie sogar die dafür verantwortlichen Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen, darunter AOK, Barmer und Techniker hätten verstehen können. Die FOCUS-Kollegen fragten schon im Dezember: „Erstattet Ihre Kasse die Kosten für folgende alternative Behandlungen komplett?“ Anzukreuzen waren „ja“ oder „nein“. Und die Kassenmanager kreuzten fleißig an. Sehr oft „ja“, nur selten „nein“.
Das Ergebnis schien erfreulich: Viele gesetzliche Krankenkassen behaupteten, auch Alternatives, Fernöstliches und Sanftes zu bezahlen, wie etwa die populäre Eigenblut-Behandlung, ebenso Elektro-, Magnetfeld-, Bioresonanztherapien und vieles mehr. Die Kunden freuten sich, fragten nach und wurden enttäuscht. Auf einmal wollten viele Krankenkassen von ihren vollmundigen Versprechungen nichts mehr wissen: Nein, diese Behandlungsmethoden erstatte man selbstverständlich nicht, da sei man falsch verstanden worden, da hätten die Journalisten schlecht recherchiert.
Das ließen die Journalisten nicht auf sich sitzen. Sie stellten im Februar denselben Kassen dieselbe Frage – und staunten. Plötzlich antworteten viele der Unternehmen völlig anders. Die drei schönsten Beispiele für nachträglich kostümierte Unwahrheiten und Wortverdrehungen:
– Eine Bioresonanz-Therapie werde jetzt nur noch „bei Lebensbedrohung“ übernommen.
– „Die jetzt zugespitzt gestellte Frage“ könne man leider „nur mit Nein beantworten“ (Die Frage hatte sich um keinen Buchstaben verändert.).
– Und die schönste Ausrede: „Die Aussage, dass eine alternative Behandlung komplett erstattet wird, bedeutet nicht, dass dies in jedem Fall geschieht“.
Natürlich ist umstritten, ob alternative Heilmethoden den Kranken tatsächlich helfen. Jeder Versicherte muss selbst entscheiden, wie wichtig ihm diese Therapien sind und ob er an sie glaubt.
Das gilt aber auch für die Krankenkassen: Niemand zwingt sie, für wissenschaftlich unbewiesene Methoden, Geld auszugeben oder gar Kunden damit anzulocken. Der Geschäftsführung der Kassen ist aber klar, dass diese Heilmethoden manchen Patienten viel bedeuten. Sie wissen genau: Wer behauptet, möglichst viele dieser Behandlungen zu erstatten, bekommt auch viele neue Versicherte.
Stellt sich dann heraus, dass die Verantwortlichen den Mund zu voll genommen haben, ist es zu spät: Der Neukunde hat unterschrieben und steckt erst einmal 18 Monate in seiner Kasse fest, bevor er wieder wechseln kann. Die Kassenmanager müssen sich daher entscheiden: Sind sie ehrlich oder geschäftstüchtig? Viele scheinen sich leider für die zweite Variante entschieden zu haben.
Die Ausreden, nicht zahlen zu müssen, sind bisweilen so kompliziert, dass selbst ausgefuchste Kassenexperten ins Grübeln geraten. Zwei Beispiele für fortgeschrittenes Tricksertum:
Eigenblutbehandlung:
Die Kasse behauptet, diese Therapie zu erstatten, zahlt aber nur dafür, dass Blut aus der Vene entnommen und in den Muskel gespritzt wird. Die klassische, umfassende Eigenblutbehandlung bedeutet aber, dass das Blut zuvor zum Beispiel mit Sauerstoff, Ultraviolettlicht oder pflanzlichen Mitteln behandelt wird. Auf diesen Kosten bleibt der Kunde jedoch sitzen.
Komplette Übernahme der Kosten:
Bestimmte ambulante Therapien dürften die Kassen eigentlich nicht bezahlen, weil das die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses verbieten. Die Ausnahme: Der Patient lässt sich stationär behandeln. Auf die Frage nach der kompletten Übernahme der Kosten, antwortet manch unseriöse Kasse dennoch mit einem klaren „Ja“. Beschwert sich der Kunde, erklären ihm die Call-Center-Mitarbeiter kühl, dass man selbstverständlich nur die stationäre Behandlung gemeint habe.
Gegen Wortverdreher hilft nur Hartnäckigkeit. Die Versicherten sollten unbequem sein, immer wieder nachfragen und auf die schriftlichen Zusagen pochen – sie könnten auch damit drohen, die Kasse zu wechseln. Wenn gar nichts hilft, sollten sich die Versicherten beim Präsidenten des Bundesaufsichtsamts beschweren: Rainer Daubenbüchel (Tel. 0228/6190). Er schaut sich Krankenkassen, die mehr versprechen, als sie halten, genau an.
RESTSCHULDVERSICHERUNGEN UNTERSCHEIDEN SICH DEUTLICH
Restschuldversicherungen schützen Bauherren-Familien bei Tod oder Krankheit vor finanziellem Ruin. Wer sich für eine solche Versicherung interessiert, sollte genau vergleichen, denn die Versicherer bieten die Police mit sehr unterschiedlichen Konditionen an. Die Preise unterscheiden sich deutlich.
Der Traum von den eigenen vier Wänden bedeutet meist auch ein hohes finanzielles Risiko. Eine Absicherung bieten die so genannten Restschuldversicherungen. Beim Ausfall des Hauptverdieners durch Tod oder Krankheit sind die Schulden durch die Versicherung abgedeckt. Die Familie erbt in der schwierigen Situation nicht auch noch Schulden. Allerdings sind erhebliche Preisunterschiede bei den Restschuldversicherungen zu beobachten. Geht der Bauherr auf ein überteuertes Angebot ein, dann konterkariert das die derzeit an sich noch sehr günstigen Finanzierungskonditionen. Ein Vergleich der Angebote ist daher oberste Devise.
Möglich sind zwei Modelle: Die Versicherungssumme wird jährlich so angepasst, dass sie die noch bestehenden Kreditschulden im Todesfall voll abdeckt. Bei diesem Modell sinkt die Versicherungssumme am Anfang der Laufzeit nur wenig; in den letzten Jahren dagegen rapide. Die zweite Variante ist günstiger für den Verbraucher, allerdings auch riskanter. Unabhängig vom Restschuldverlauf sinkt die Versicherungssumme jährlich um einen konstanten Betrag bis auf null; mitunter werden die Beiträge auch nur über zwei Drittel der Laufzeit gezahlt. Im Gegensatz zur ersten Variante nimmt der Bauherr dabei eine Lücke in Kauf, da die Versicherungssumme unterhalb der Restschuld liegt. Stirbt der Versicherte, bleiben die Angehörigen also auf einem Restkredit sitzen. Die Deckungsvarianten sollten daher genau analysiert werden, da Änderungen im Vertrag nachträglich nicht mehr möglich sind.
WITWENRENTE AUCH NACH KURZER EHE
Finanzbeamte wittern manches Mal einen Missbrauch, wenn Paare nach einer diagnostizierten Krankheit noch schnell heiraten. Dass dies in einigen Fällen eine nicht zulässige Unterstellung sein kann, zeigt ein aktuelles Urteil. Ein Beamter starb 24 Tage nach der Hochzeit an Lungenkrebs. Der Fiskus strich seiner Frau daraufhin die Witwenrente: Würden Beamte binnen eines Jahres nach der Hochzeit an einer bereits vorher diagnostizierten Krankheit sterben, sei davon auszugehen, das Paar habe mit der Heirat vor allem die üppigen staatlichen Versorgungsansprüche sichern wollen. Das könne man so pauschal nicht sagen, rügte das Verwaltungsgericht Koblenz (6 K 1937/06). In diesem Fall stehe der Frau die Hinterbliebenenversorgung zu, weil "die Eheschließung nicht in erster Linie vom Versorgungsgedanken bestimmt war". Schließlich seien die beiden vor der Heirat zehn Jahre ein Paar gewesen, die Hochzeit habe sich immer wieder verschoben. Nach der Krebsdiagnose sei es der Wunsch beider gewesen, ihre Liebe endlich zu dokumentieren.
WENIGER GELD FÜR NEU-RENTNER
Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund berichtet, sind die Zahlungen für Versicherte, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand gegangen sind, im Vergleich zum Jahr 2000 um bis zu 14,5 % gesunken. Dem Bericht zufolge erhielt ein männlicher Rentner, der im vergangenen Jahr in den Ruhestand ging, im Durchschnitt eine Netto-Rente von 790 (Ost: 836) Euro. Im Vergleich zum Jahr 2000 entspreche dies einem Minus von 10,5 (Ost: 5,3) Prozent. Noch drastischer sei der Rückgang bei Erwerbsminderungsrentnern ausgefallen. Wer 2006 erstmals Erwerbsminderungsrente bezog, habe im Schnitt 14,5 (Ost: 12,5) Prozent weniger als ein Neu-Rentner im Jahr 2000 erhalten.
Bei Frauen wirkten sich die reformbedingten Kürzungen im Durchschnitt nicht so stark aus, weil ihre Rentenansprüche wegen stärkerer Berufstätigkeit und einer besseren Anrechnung der Kindererziehungszeiten insgesamt steigen. Der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dirk von der Heide, bestätigte der „Bild“-Zeitung die Entwicklung. „Die Verringerung der Rentenzahlbeträge bei Neu-Rentnern zeigt, dass die Rentenreformen und Abschläge bei frühzeitigem Renteneintritt wirken“, sagte von der Heide.
Außerdem hätten die höhere Arbeitslosigkeit sowie die gestiegenen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zu einer Verringerung der Rentenzahlbeträge der Neu-Rentner geführt.
DIE VERMÖGENSFRAGE
Das eigene Dach über dem Kopf ist teuer. Die selbstgenutzten Häuser und Wohnungen sind Anlagen mit vielen Gesichtern. Falls die Eigenheime bar bezahlt werden, sind die Objekte mit festverzinslichen Anleihen vergleichbar. Der Anlagebetrag ist die Immobilie, die Erträge sind die ersparten Mieten, und der Rückfluss ist der Verkaufserlös. Werden die Immobilien mit Hilfe von Krediten bezahlt, führt der Zahlungsstrom in vielen Fällen zu einem Sparvertrag mit hoher Einmalzahlung. Der Investor legt am Anfang seine Ersparnisse auf den Tisch, danach folgen die Sparraten, weil die Kreditraten die Mietvorteile sind, und der Endwert ist das lastenfreie Eigenheim. Irgendwo in der Mitte sind die Objekte anzusiedeln, die erst gekauft, dann vermietet, in der Folge abgezahlt und am Ende selbst genutzt werden. Die Objekte erfreuen sich vor allem bei jungen Senioren großer Beliebtheit. Die Anleger kaufen im Alter von 50 oder 55 Jahren an einem Ort, der ihnen gut gefällt, ein Haus oder eine Wohnung, vermieten das Objekt eine Zeitlang und ziehen im Ruhestand selbst in das Anwesen. Das Geschäft kann rentabel sein, wenn die Zahlen stimmen, doch in vielen Fällen ist die Anlage durchwachsen.
PRIVATE EQUITY
Die Private-Equity-Branche muss sich auf härtere Zeiten einstellen. Das steigende Risikobewusstsein der Kreditgeber verteuert die Finanzierung der Deals; die Renditen geraten unter Druck. „Gott sei Dank, es ist vorbei. Der Markt wird wieder vernünftig.“ Mit diesem Stoßseufzer kommentierte gestern ein hochrangiger Investmentbanker in Frankfurt die jüngsten Verwerfungen an den Finanzierungsmärkten für Unternehmenskäufe. Getrieben durch die hohe Liquidität und die prall gefüllten Beteiligungsfonds der Private-Equity-Häuser war der Markt für „leveraged loans“ in den vergangenen Monaten heiß gelaufen. Die Banken mussten immer höhere Risiken akzeptieren bei gleichzeitig unangemessen niedrigen Preisen. Außerdem wurden die Schutzklauseln – im Fachjargon „covenants“ genannt – immer weiter gefasst oder gleich ganz weggelassen. Doch mit den Übertreibungen ist jetzt Schluss. „Die Risikoeinschätzung der Geldgeber für Übernahmen mit viel Fremdkapital hat sich geändert, der gesamte Markt durchläuft eine Neubewertung“, sagt Benedikt von Schröder, Partner bei der Merchant Bank Augusta & Cie.
Für die Private-Equity-Branche bedeutet das zwar nicht den Untergang, aber eine Zäsur. In Zukunft werde es wieder konservativere Finanzierungsstrukturen geben, die Zeiten des billigen Geldes seien vorbei. „Wir werden im Markt wieder höhere Eigenkapitalanteile sehen“, glaubt von Schröder. Das Lehrbuch sieht bei einem Deal mit Private Equity einen durchschnittlichen Eigenkapitaleinsatz von 60 bis 70 Prozent vor. Der Anteil hat in den vergangenen Jahren aber schrittweise abgenommen, weil sich ein riesiger Markt für Fremdkapital gebildet hat, der zu 60 Prozent von Spezialfonds und nicht mehr von Banken dominiert wird. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank hat das Volumen neuer Kredite für fremdfinanzierte Unternehmensübernahmen in Europa mit 116 Mrd. Dollar im Jahr 2006 ein „beträchtliches Volumen“ erreicht, in den USA seien es sogar 187 Mrd. Dollar gewesen.
ERSCHWERNIS DES EINTRITTS IN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV)
Wer als Angestellter noch in die private Krankenversicherung wechseln will, muss sich beeilen. Die ersten Änderungen der Gesundheitsreform gelten voraussichtlich bereits ab dem 02. Februar 2007. Ab diesem Stichtag darf nur noch derjenige Arbeitnehmer wechseln, der 3 Jahre in Folge mehr als 3975,- brutto monatlich verdient hat. Bis dato ist ein Wechsel jedem Angestellten möglich, sobald er zum ersten Mal die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Für junge und ledige Arbeitnehmer ist der Wechsel in die private Krankenversicherung nahezu immer sinnvoll, da sie deutlich bessere Leistungen erhalten als in der gesetzlichen Kasse und zudem noch einen weitaus geringeren Beitrag zahlen müssen. Dieser liegt bei ca. 150,- bis 250,- EUR; in der gesetzlichen Krankenkasse zahlt der gleiche Arbeitnehmer Beiträge zwischen 550,- und 600,- EUR.
AUTOVERSICHERER DROHEN VERLUSTE IN 2008
Der Preiswettbewerb in der Autoversicherungsbranche hat sich durch Verbraucherkampagnen weiter verschärft. Experten rechnen nun damit, dass der Preiskampf zu einer Konsolidierung des Versicherungsmarktes führen wird. Nach dem regulären Kündigungstermin 30. November weisen Vertreter der Versicherten, der Automobilclub ADAC und auch einige Versicherer verstärkt auf die Sonderkündigungsrechte hin. Das dürfte den Druck auf die Branche weiter verschärfen. Es sei zu befürchten, dass das Kfz-Marktsegment in 2007 Verluste schreibt, sagten Vorstandsmitglieder großer Versicherungen.
KAUDER HÄLT AN GESUNDHEITSREFORM FEST
Unionsfraktionschef Volker Kauder rechnet trotz heftiger Einwände der Schwesterpartei CSU damit, dass die Gesundheitsreform wie vorgehesehen zum April 2007 in Kraft treten wird. Es gebe noch genügend Zeit, die von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer aufgeworfenen Fragen zu klären, sagte Kauder. Um Nachverhandlungen gehe es dabei nicht. Ramsauer hatte mit einer Ablehnung des Reformvorhabens im Bundestag gedroht. "In der jetzt vorliegenden Form können wir als CSU-Landesgruppe im Bundestag dem Gesetz nicht zustimmen", sagte Ramsauer der "Bild"-Zeitung. Der Streit könne den Zusammenhalt des Regierungsbündnisses gefährden.
NEUES VERSICHERUNGSVERMITTLUNGSRECHT
Das vom deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wird vielfach begrüßt. Es sei richtig, so der BVK-Präsident Michael Heinz, dass künftig nicht mehr jedermann und ohne Qualifikation Versicherungsverträge vermitteln dürfe. Im Kundeninteresse, aber auch zur Steigerung des Images der Vermittler und der Versicherungsbranche, ist künftig der Nachweis einer fachlichen Qualifikation notwendig.
Quellen der Nachrichten: Focus; Focus Money; FAZ; Welt; Handelsblatt, Versicherungsmagazin, Financial Times