Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
Unisex-Tarife ab dem 21.12.2012 · Handeln Sie jetzt!
Ab dem 21.12.2012 können nur noch Unisex-Tarife abgeschlossen werden
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) darf der Risikofaktor „Geschlecht“ ab dem Stichtag 21. Dezember 2012 bei der Prämienkalkulation von Versicherungsprodukten keine Rolle mehr spielen. Ab dem 21.12.2012 können nur noch geschlechtsunabhängig kalkulierte sog. Unisex-Tarife angeboten und abgeschlossen werden. Davon sind nahezu alle Personenversicherungen betroffen.
Für Männer werden folgende Versicherungsprodukte teurer:
- Altersvorsorge und Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Pflegeversicherung
- Private Krankenversicherung
- Private Krankenzusatzversicherung
Für Frauen werden folgende Versicherungsprodukte teurer:
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
Diese Beitragssteigerungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf neue Verträge ab dem 21.12.2012.
Das bedeutet: Versicherungsverträge, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen werden (die Policierung muss bis spätestens 20.12.2012 erfolgt sein), behalten auch künftig die günstigen sog. Bisex-Beiträge. Für am 20.12.2012 bestehende Verträge ändert sich somit nichts.
Wichtiger Hinweis:
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte, dass es gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Privaten Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsprüfung teilweise zu Verzögerungen durch Rückfragen bei Ihrem Arzt kommen kann. Zudem wird die Anzahl der von den Versicherern zu bearbeitenden Anträge im November und Dezember enorm ansteigen und sich die Policierung daher zusätzlich verzögern. Planen Sie für die Beantragung Ihrer Versicherung daher mindestens einen Zeitraum von 4 Wochen ein, um auf Nummer sicher zu gehen.
Voraussichtliche Beitragsänderung ab dem 21.12.2012
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Bedarf und Ihr Versicherungsportfolio zu prüfen oder prüfen zu lassen und sich die günstigeren Tarife zu sichern. Denn Versicherungen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
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